Inkontinenzmaterialien, Regeln und Möglichkeiten der Krankenversicherung
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- Durch Michiel
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Inkontinenzmaterial kann möglicherweise von der Krankenkasse erstattet werden. Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab, und jede Krankenkasse hat ihre eigenen Regeln. Wenn Ihr Inkontinenzmaterial erstattet wird, bestimmt Ihre Apotheke, was Sie brauchen. Sie können es dann jeden Monat abholen oder es wird Ihnen in regelmäßigen Abständen nach Hause geliefert. Es gibt aber auch Menschen, die sich dafür entscheiden, die Inkontinenzprodukte selbst zu kaufen.
Inkontinenzmaterial, Regeln und Möglichkeiten mit der Krankenkasse
Inkontinenzmaterial kann von der Krankenkasse erstattet werden. Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab, und jede Krankenkasse hat ihre eigenen Regeln. Wenn Ihr Inkontinenzmaterial erstattet wird, bestimmt Ihr Arzt, was Sie brauchen. Sie können es dann jeden Monat abholen oder es wird Ihnen in regelmäßigen Abständen nach Hause geliefert. Es gibt aber auch Menschen, die sich dafür entscheiden, die Inkontinenzprodukte selbst zu kaufen.
Warum sollte ich Inkontinenzprodukte selbst kaufen?
Angesichts der Möglichkeit, sich die Kosten für Inkontinenzprodukte erstatten zu lassen, ist es vielleicht weniger naheliegend, die Produkte selbst zu kaufen. Dennoch gibt es viele Menschen, die dies tun, und es gibt mehrere Gründe dafür:
- Auswahl der Produkte: Wenn Inkontinenzmaterial gekauft wird, haben Sie selbst nur eine begrenzte Auswahl an Materialien.
- Bestimmen Sie die Menge: Wenn Sie die Produkte selbst kaufen, können Sie auch bestimmen, wie viel Inkontinenzmaterial Sie täglich verbrauchen. Das ist nicht möglich, wenn es von der Krankenkasse erstattet wird. Die Krankenkasse bestimmt dann auf der Grundlage des Schreibens Ihres Hausarztes, wie viele Produkte Sie pro Monat benötigen.
- Selbstbeteiligung einbehalten: Wenn Sie Ihr eigenes Inkontinenzmaterial kaufen, behalten Sie den Selbstbehalt.
- Persönliche Kontrolle: Sie können die Produkte einfach online bestellen. Außerdem haben Sie - wenn Sie alles selbst bezahlen - die Kontrolle über die Marke des Inkontinenzmaterials, die Menge, die Sie kaufen möchten, und Sie haben alles unter Kontrolle.
Für viele ist es wichtig, dass sie selbst entscheiden können, welches Produkt sie in welcher Menge verwenden wollen. Das ist nicht möglich, wenn das Inkontinenzmaterial von der Krankenkasse gestellt wird.
Sie können abwägen, was am meisten wiegt und womit Sie sich am wohlsten fühlen. Es ist auch ratsam, im Voraus zu berechnen, wie viel Geld Sie monatlich für Inkontinenzmaterial ausgeben werden. Manchmal werden Ihnen nur ein paar Euro weniger erstattet, als wenn Sie das Material selbst bezahlen würden. In einem solchen Fall können Sie sich dafür entscheiden, alles selbst zu bezahlen, so dass Sie Ihren Selbstbehalt behalten und alle Freiheiten in Bezug auf Produktauswahl und Menge haben.
Wann übernimmt eine Krankenkasse die Kosten für Inkontinenzmaterial?
Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Regeln für die Erstattung von Inkontinenzmaterial. Wenn Sie sich nach der Lektüre dieses Artikels dafür entscheiden, Ihr Inkontinenzmaterial erstatten zu lassen, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um alles gründlich zu klären.
Gut zu wissen ist, dass bei der Erstattung Ihres Inkontinenzmaterials durch die Krankenkasse die Kosten zunächst von Ihrem Selbstbehalt (€ 385,-) abgezogen werden. Wenn Ihre Selbstbeteiligung vollständig aufgebraucht ist, erstattet die Krankenkasse das Material. Die Rückerstattung erfolgt über die Grundversicherung. Für Inkontinenzmaterial müssen Sie keine Zusatzversicherung abschließen.
Inkontinenzmaterial wird aus der Grundversicherung zurückerstattet, wenn:
- Sie schon einmal wegen Inkontinenzbeschwerden behandelt wurden, z.B. beim Pipo-Poli (für Kinder mit Urin- und Stuhlproblemen), beim Beckenphysiotherapeuten oder bei der Stufenpflege und diese Behandlungsformen die Inkontinenz nicht behoben oder verringert haben.
- Die Inkontinenzsymptome haben Sie zwangsläufig dazu gezwungen, über einen längeren Zeitraum Inkontinenzmaterial zu verwenden.
- Sie leiden seit mehr als zwei Monaten an Harninkontinenz oder seit mehr als zwei Wochen an Stuhlinkontinenz.
- Zur Unterstützung von Beckenbodenmuskelübungen oder Blasentraining bei Harninkontinenz (solange die Therapie andauert).
Aus der Grundversicherung werden Inkontinenzmaterialien zu 100 % erstattet (nach Ausschöpfung der Franchise), wenn sie von vertraglichen Leistungserbringern stammen. Wenn Sie zu einem nicht vertraglich gebundenen Leistungserbringer gehen, kann die Rückerstattung je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Hulpmiddelonline.nl hat keine Verträge mit Krankenkassen.
Wenn Sie zum Beispiel sehr teure Geräte benutzen, kann es sein, dass Sie keine volle Erstattung erhalten. Es wird maximal der Marktpreis erstattet, den Rest müssen Sie selbst bezahlen.
Welche Produkte werden nicht erstattet?
Inkontinenzmaterial kann von der Krankenkasse erstattet werden, wenn Sie den Richtlinien entsprechen. Allerdings werden nicht alle Produkte, die für Inkontinenz benötigt werden, erstattet. Die folgenden Produkte werden von der Krankenkasse nicht übernommen:
- Ein Bettnässer-Alarm
- Schutzprodukte und -materialien für die Haut (mit Ausnahme von Stomapatienten)
- Geräte oder Materialien, die vor unangenehmen Gerüchen schützen
- Schutz- oder Spezialkleidung (mit Ausnahme von Netzhosen)
- Unterlagen für das Bett (außer für Personen mit besonderen individuellen Pflegebedürfnissen)
Wann erhalten Sie KEINE Erstattung:
- Wenn Sie nur nachts unter Inkontinenz leiden und regelmäßig ins Bett nässen, erstattet Ihre Krankenkasse das Material nicht.
- Wenn Sie mehr Inkontinenzmaterial benötigen, als Ihnen verordnet wurde. Material, das Sie als "Extra" verwenden, wird von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet.
- Benutzen Sie das Inkontinenzmaterial für ein Kind (jünger als 3 Jahre)? Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten hierfür nicht.*
- Wenn die Inkontinenzsymptome kurzfristig auftreten (z. B. aufgrund einer Schwangerschaft oder nach einer Operation).
*Kinder ab 3 Jahren haben nur dann Anspruch auf Inkontinenzmaterial, wenn die Inkontinenz auf eine nicht natürliche Form der Inkontinenz zurückzuführen ist, z. B. auf eine Diagnose, die zu Inkontinenz geführt hat.
Wie erhalte ich eine Erstattung?
Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Regeln für die Beantragung der Kostenerstattung für Inkontinenzmaterial. In den meisten Fällen läuft es folgendermaßen ab:
- Mit dem Rezept des behandelnden Arztes gehen Sie in die Apotheke oder suchen auf der Website der Krankenkasse nach einem Anbieter von Inkontinenzmaterial in Ihrer Nähe. In den meisten Fällen ist dies ein Online-Fachgeschäft wie Benudirect oder Pluripharm.
- Das medizinische Fachgeschäft (Lieferant) regelt alles für Sie mit der Krankenkasse.
- Der Lieferant oder eine unabhängige Kontinenzschwester legt gemeinsam mit Ihnen in einem Aufnahmegespräch fest, welches Produkt in welcher Menge für Ihre Situation geeignet ist.
- Der Lieferant sorgt dafür, dass alles Besprochene in einer Akte festgehalten wird, damit die Krankenkasse Einsicht nehmen kann.
- Diese Akte enthält alles: Kontakte, Vorschläge, Testpakete und die endgültige Wahl.
Denken Sie daran, dass jede Krankenkasse ihren eigenen Lieferanten für Inkontinenzmaterial hat. Bevor Sie Ihr Inkontinenzmaterial erhalten, findet ein Aufnahmegespräch mit dem Lieferanten statt, damit alles genau besprochen wird. Entscheiden Sie sich später, Ihr Material woanders zu bestellen? Dann werden Ihnen wahrscheinlich nicht alle Kosten erstattet.
Was erstatten die Krankenkassen (2019)?
Im Krankenversicherungsgesetz (ZVW) steht, welche Produkte von der Grundversicherung erstattet werden können:
- Wegwerfwindeln und Windelhosen wie TENA Pants und TENA Flex
- Waschbare Slipeinlagen und Windelhosen
- Analtampons und Analstöpsel
- Mesh-Hosen
Die Kosten für diese Produkte werden Ihnen erstattet , nachdem Sie Ihren Selbstbehalt aufgebraucht haben.
Das Gesetz sieht vor, dass Inkontinenzmaterial aus der Grundversicherung erstattet wird, aber jede Krankenkasse hat andere Regeln, z. B. für nicht vertraglich gebundene Leistungserbringer.
Im Rahmen der Grundversicherung haben Sie auch Anspruch auf Erstattung der ersten 9 Behandlungen für Beckenbodengymnastik bei Harninkontinenz.
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